Rentenberatung Wuppertal

Rentenberatung

[...Rentenberatung]

Rentenberatung ist mehr als nur "Rentenberatung"...

Rentenberater sind zur Besorgung von fremden Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Sozialrechts bzw. Sozialversicherungsrechts behördlich ermächtigt.

Die Tätigkeit als Rentenberater umfasst gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz die Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.

Der zugelassene Rentenberater verfügt über besondere Sachkunde im Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Kenntnisse über Aufbau, Gliederung und Strukturprinzipien der sozialen Sicherung sowie Kenntnisse der gemeinsamen, für alle Sozialleistungsbereiche geltenden Rechtsgrundsätze einschließlich des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens und des sozialgerichtlichen Verfahrens.

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