Rentenberatung Wuppertal
Rentenberatung
[...Rentenberatung] |
Rentenberatung ist mehr als nur "Rentenberatung"... Rentenberater sind zur Besorgung von fremden Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Sozialrechts bzw. Sozialversicherungsrechts behördlich ermächtigt. Die Tätigkeit als Rentenberater umfasst gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz die Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung. Der zugelassene Rentenberater verfügt über besondere Sachkunde im Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Kenntnisse über Aufbau, Gliederung und Strukturprinzipien der sozialen Sicherung sowie Kenntnisse der gemeinsamen, für alle Sozialleistungsbereiche geltenden Rechtsgrundsätze einschließlich des sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens und des sozialgerichtlichen Verfahrens. |
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